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Baumschutzsatzung Gemeinde Bönen

Antrag auf eine Ausnahme oder Befreiung nach §6 der Satzung zum Schutz des Baumbestands der Gemeinde Bönen

Einwilligung

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Antragsart

Antragstellende Person

Natürliche Person:
Nach dem BGB ist eine natürliche Person jeder Mensch, unabhängig von dem Geschlecht, dem Herkunftsort und ob sie voll- oder minderjährig ist. Als natürliche Person ist jeder Mensch Träger von Rechten und Pflichten, § 1 BGB.

Juristische Person:
Sie wird oft auch als Firma, Behörde, Anstalt oder Verein bezeichnet. Man versteht darunter eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen mit gesetzlich anerkannter Rechtsfähigkeit.

Personengesellschaft:
Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes sich zusammenschließen.

Natürliche Person

Juristische Person / Personengesellschaft

Kontaktperson / Vertretungsberechtigte Person

Ausführende Firma

Grundstück

Person, die das Grundstück besitzt



Geben Sie folgend bitte die Gemarkung, Flur bzw. Flurstück Ihres Grundstücks an. Wenn Sie diese nicht nennen können oder nicht wissen wie Sie es herausfinden können, stellen wir Ihnen hier  eine Anleitung zur Verfügung

Betroffener Baumbestand

Bitte geben Sie folgend an, an welchem/n Baum/Bäumen Sie Änderungen vornehmen möchten.

Anlagen

Richtigkeit der Angaben



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