Hundeanmeldung

Einwilligung

Angaben zum/zur Hundehalter/-in

Führen mehrere Personen einen gemeinsamen Haushalt, so gelten sie gemäß § 1 Absatz 2 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Bönen als gemeinsame Hundehalter. Alle Mitglieder einer häuslichen Gemeinschaft haften für die Hundesteuer als Gesamtschuldner. Geben Sie daher bitte nachfolgend alle Namen weiterer im Haushalt lebender Personen (Ehe-/Lebenspartner, sonstige Personen) an.

Angaben zum Hund

Weitere Hunde

Bereits im Haushalt lebende/-r Hund/-e

Richtigkeit der Angaben